DATENSCHUTZERERKLÄRUNG

 

1. Datenschutz auf einen Blick

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen.

Personenbezogene Daten werden auf dieser Website nur im notwendigen Umfang verarbeitet.

 

2. Verantwortlicher

MARJES Umzugsexpress

Inhaberin: Jessica Lattuca

Auf der Blätsch 1

66663 Merzig

E-Mail: info@marjes-umzugsexpress.de

 

3. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben personenbezogene Daten nur, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen, z. B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder über Messenger-Dienste. Dazu gehören insbesondere Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie umzugsspezifische Angaben.r

 

4. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur:

  • Bearbeitung von Anfragen
  • Angebotserstellung
  • Vertragsabwicklung
  • Durchführung von Umzugsleistungen
  • Kundenkommunikation

 

5. Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

6. Speicherung der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche

Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

7. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über Ihre gespeichertenpersonenbezogenen Daten

  • Berichtigung unrichtigerDaten
  • Löschung Ihrer Daten
  • Einschränkung der
  • Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung

 

Anfragen richten Sie bitte an:

marjes.mzg@gmail.com

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8. WhatsApp

Auf unserer Website ist ein WhatsApp-Button eingebunden. Wenn Sie diesen nutzen, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und den Servern von WhatsApp (WhatsApp Ireland Limited) hergestellt. Dabei können personenbezogene Daten (z.B. Telefonnummer, IP-Adresse, Kommunikationsinhalte) an WhatsApp übermittelt werden.

Die Nutzung von WhatsApp erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

 

9. Social Media (Instagram & Facebook)

Unsere Website enthält Verlinkungen zu unseren Profilen bei Instagram und Facebook (Meta Platforms Ireland Limited). Beim Anklicken der Links verlassen Sie unsere Website.

Für die Datenverarbeitung durch Instagram und Facebook ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Es gelten die Datenschutzrichtlinien von Meta.

 

10. Server-Log-Dateien

Der Websitebetreiber erhebt und speichert automatisch

Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien (z. B. Browsertyp, Betriebssystem, IP-Adresse).

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuzuordnen.


11. Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage gespeichert.
Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

 

12. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung.

 

VERTRAGS-, STORNO- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

1. Verbindlichkeit des Vertrages

Mit der Unterschrift unter ein Angebot oder einen Umzugsvertrag kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

 

2.Zahlungspflicht bei Nichtantritt / Nichterscheinen

Der vereinbarte Preis ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Kunde den Auftrag kurzfristig absagt, am Umzugstag nicht erscheint oder die Durchführung des Umzugs aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht möglich ist.

 

3.Stornierung

Eine Stornierung des Auftrags ist ausschließlich nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Zustimmung der Inhaber von MARJES Umzugsexpress möglich. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht nicht.

 

4. Anfahrtspauschale

Für eine Anfahrt bis 25 Kilometer berechnen wir eine Anfahrtspauschale in Höhe von 25,00 €.

Diese Pauschale wird nach Durchführung des Auftrags mit in die Rechnung aufgenommen und als Bestandteil des

Gesamtbetrags ausgewiesen.


5. Zahlungsmodalitäteng

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Durchführung der Leistung sofort fällig.

 

6. Anzahlung und Restzahlung

Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Umzugsleistung vor Ort eine angemessene Anzahlung zu leisten.

Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Auftragsvolumen und wird dem Kunden vorab mitgeteilt. Sie beträgt maximal 50 % des vereinbarten Festpreises, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Der verbleibende Restbetrag (Festpreis) ist unmittelbar nach vollständiger Durchführung des Umzugs fällig und vom Kunden ohne Abzug zu zahlen.

Die Fälligkeit der Vergütung ergibt sich aus § 271 BGB.

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, gerät er gemäß § 286 BGB in Zahlungsverzug. Ab Eintritt des Verzugs ist MARJES Umzugsexpress berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen steht MARJES Umzugsexpress ein gesetzliches Pfandrecht an den transportierten Umzugsgütern gemäß §§ 440 ff. HGB zu.

 


IMPRESSUM

 

Angaben gemäß § 5 TMG

 

MARJES Umzugsexpress

Inhaberin: Jessica Lattuca

Auf der Blätsch 1

66663 Merzig

Deutschland

 

Kontakt

Telefon: 0177 8570344

E-Mail: kontakt@marjes-umzugsexpress.de

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Jessica Lattuca

Auf der Blätsch 1

66663 Merzig

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

MARJES Umzugsexpress 

Inhaber: Jessica Lattuca

Auf der Blätsch 1, 66663 Merzig

 

 §1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MARJES Umzugsexpress, Inhaber Mario Allatta & Jessica Lattuca (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

 

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch mündliche, telefonische, schriftliche oder elektronische (z. B. WhatsApp, Website, Instagram, Facebook) Beauftragung zustande. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung die Kenntnis und Anerkennung dieser AGB.

 

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer:

- keinen fachgerechten Möbelaufbau im Sinne eines Tischlers

- keine statische Prüfung von Möbeln

- keine über den Auftrag hinausgehenden Leistungen.

 

§4 Verpackung & Haftung für Inhalt

Für Schäden am Inhalt von Kartons oder Behältnissen haftet der Auftragnehmer nur, wenn die Verpackung durch den Auftragnehmer erfolgt ist. Bei selbst gepackten Kartons übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für den Inhalt.

 

§5 Haftung & Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Haftung ist auf 620 € pro Kubikmeter Umzugsgut begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind:

-Vorschäden

- normale Gebrauchsspuren

- empfindliche Möbel (z. B. Pressspan, IKEA-Möbel)

- nicht transportsicher verpackte Gegenstände

- Schäden aufgrund baulicher Gegebenheiten (enge Treppenhäuser, schmale Türen etc.)

Besonders wertvolle Gegenstände sind vom Auftraggeber vorab schriftlich anzugeben.

 

§6 Beweisführung & Vorschäden

Der Zustand des Umzugsgutes sowie der Räumlichkeiten kann vor Beginn des Umzugs durch Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert werden. Diese Aufnahmen gelten im Streitfall als Beweismittel. Nicht dokumentierte Schäden gelten im Zweifel als Vorschäden.

 

§7 Schäden an Gebäuden (Treppenhaus, Türen, Wände)

Schäden an Gebäuden werden nur anerkannt, wenn sie:

- unmittelbar vor Ort gemeldet werden

- im Abnahmeprotokoll festgehalten sind

- eindeutig dem Auftragnehmer zuzuordnen sind

Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen, sofern kein verdeckter Schaden vorliegt.

 

§8 Abnahme

Nach Beendigung des Umzugs erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt der Auftraggeber:

- die ordnungsgemäße Durchführung

- die Vollständigkeit der Leistung

- das Nichtvorliegen von Schäden, sofern nicht dokumentiert.

 

§9 Möbelmontage

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:

- instabile oder bereits beschädigte Möbel

- Materialermüdung oder Vorschäden

- konstruktionsbedingte Schwächen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf empfindliche Möbel hinzuweisen.

 

§10 Zusatzkosten & Mehraufwand

Zusätzliche Kosten entstehen insbesondere bei:

- falschen oder unvollständigen Angaben (Etage, Laufwege, Volumen)

- fehlenden Parkmöglichkeiten

- nicht angemeldeten Halteverbotszonen

- Wartezeiten

- erschwerten Bedingungen Diese werden gesondert berechnet.

 

§11 Park- und Zugangssituation 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Parkmöglichkeiten zu sorgen. Ist dies nicht der Fall, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.

 

§12 Ausschluss bestimmter Gegenstände

Folgende Gegenstände werden nicht transportiert:

- Bargeld

- Schmuck

- Wertpapiere

- wichtige Dokumente

- Gefahrgut

 

§13 Zahlung

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Umzugs:

- bar oder

- per Kartenzahlung.

 

§14 Stornierung / Rücktritt

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich, bedarf jedoch der Textform. Im Falle einer Stornierung ist der volle vereinbarte Auftragswert (100 %) zu zahlen, sofern der Auftrag nicht durch den Auftragnehmer verschuldet ist. Dies gilt insbesondere, da Termine exklusiv reserviert und andere Aufträge abgelehnt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§15 Reklamationen

Reklamationen müssen:

- unverzüglich vor Ort oder

- spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich erfolgen

Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

 

§17 Besichtigungen

Besichtigungen zur Angebotserstellung erfolgen grundsätzlich kostenlos. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Besichtigung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Abweichungen zwischen den gemachten Angaben und den tatsächlichen Gegebenheiten können zu Mehrkosten führen und mit einem Aufpreis verbunden sein.

 Wird ein vereinbarter Besichtigungstermin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder kann die Besichtigung aufgrund fehlenden Zugangs nicht durchgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, eine angemessene Anfahrtspauschale in Höhe von 29€ zu berechnen.